BSC Ostercamp 2019

BSC Ostercamp 2019

Auch in diesem Jahr wird es in der zweiten Woche der hessischen Osterferien wieder ein Fußballcamp für alle Jungs und Mädels geben, die auch in den Ferien nicht genug vom runden Leder bekommen können. In Zahlen bedeutet das: Fußball Total vom 23. bis zum 26.04. jeweils von 09 bis 16 Uhr. Dabei freuen wir uns auf alle begeisterten Spielerinnen und Spieler der Jahrgänge 2006 bis 2009. Auch jüngere Teilnehmer sind nach individueller Absprache möglich.

Organisation

Geleitet wird das Camp von unseren C-Lizenz-Trainern Volkmar und Carsten, die auch in diesem Jahr wieder ein forderndes und abwechslungsreiches Programm zusammengestellt haben. Natürlich werden auch der Spaß und das Schwalbacher „Camp-Feeling“ nicht zu kurz kommen. Für Getränke sowie Mittagessen und einen Nachmittagssnack ist gesorgt. Für das Camp erhalten alle Teilnehmer einen altersgerechten Fußball und eine Trinkflasche geschenkt.
Die Anmeldegebühr beträgt 80,00 €. Bei der Anmeldung von Geschwisterkindern fällt ab dem zweiten Kind lediglich eine Anmeldegebühr von 50,00 € pro weiterem Kind an.

Anmeldung

Zur Anmeldung für das Ostercamp 2019 bitte das ausgefüllte Formular digital oder ausgedruckt bei Volkmar oder Carsten abgeben. Digital kann die Anmeldung per Mail eingereicht werden an jugendleitung[at]bscjugend[dot]de .

bsc_herbstcamp_2018

Teilnahmebedingungen

Buchung

Für die Teilnahme am Trainingscamp der BSC Schwalbach können Kinder der Jahrgänge 2006 – 2009 durch ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Abweichend von der o. g. Altersspanne kann durch besondere Zustimmung des Vereins auch Kinder anderen Alters eine Teilnahme gewährt werden. Die Bestätigung der Buchung kann ausnahmsweise auch mündlich erfolgen. Erst der vollständige Zahlungseingang – bar – berechtigt zur Teilnahme am Camp.

Rücktritt

Kann das Camp aus Gründen, die der Verein nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden, so kann ein neuer Termin ohne Erstattungsansprüche festgelegt werden.

Versicherung

Mit der Buchung entsteht kein besonderer Versicherungsschutz. Insbesondere für selbstverschuldete Verletzungen und Unfälle schließt der Verein jegliche Haftung aus. Ebenso haftet der Verein nicht für Wegeunfälle vom oder zum Trainingsgelände.

Platzordnung

Im Übrigen gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Platz- und Geschäftsordnung des BSC Schwalbach und der Stadt Schwalbach.